Impressum

Manfred Zander
Gebersdorfer Straße 125
90449 Nürnberg

Kontakt

Telefon: +49 911 300 33 88 – 33
E-Mail: office@festscheune-kittenhausen.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 177920346

Redaktionell verantwortlich

Manfred Zander
Gebersdorfer Straße 125
90449 Nürnberg

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Bilder:

Herzlichen Dank an unsere Fotografen

Wir möchten uns herzlich bei allen Fotografen bedanken, die uns ihre wunderschönen Bilder zur Verfügung gestellt haben. Eure Arbeit trägt maßgeblich dazu bei, die besonderen Momente in der Festscheune Kittenhausen festzuhalten und zu teilen. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!

Fotografen:

Drohnenaufnahmen: www.langermachtfotos.de Thomas Langer

Melanie Feldmeier
Olivia Luz
KS Weddings
Kamerina Fotografie
Sarah Guber Fotografie
Laura Roth Photography
Marina Hanzlik
Unique & Wild

Instagram:

by.cholie.fotografie
fotos.von.sam

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Festscheune Kittenhausen

Veranstalter (Mieter): Das Brautpaar bzw. die buchende Partei
Vermieter: Mazani GmbH, Festscheune Kittenhausen
Veranstaltungsort: Festscheune Kittenhausen, Kittenhausen 10, 92342 Freystadt

1. Raummiete

  • Raummiete Mai–Oktober: 2.950,00 € inkl. MwSt.
  • Raummiete November–April: 2.350,00 € inkl. MwSt., zzgl. Heizkosten
  • Die Raummiete umfasst die Nutzung der Festscheune am gebuchten Veranstaltungstag inklusive Bestuhlung und Mobiliar.

2. Zahlungsbedingungen & Anzahlungen

  • Anzahlung bei Buchung: 950,00 € inkl. MwSt. – sofort fällig zur Terminreservierung
  • Teilzahlung: 3.00,00 € inkl. MwSt. – 3 Monate vor der Veranstaltung
  • Die Abschlussrechnung wird abzüglich der bereits geleisteten Anzahlungen gestellt und ist innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung fällig.
  • Nach Aufwand abgerechnete Positionen (z. B. Personalstunden, zusätzliche Leistungen) werden nach der Veranstaltung separat berechnet.

3. Catering & Getränke

  • Es ist ausschließlich unser hauseigenes Catering zugelassen.
  • Die Buchung der Basis-Getränkepauschale ist verpflichtend. Weitere Getränkepauschalen können hinzugebucht werden.
  • Mitgebrachter Kuchen ist zulässig. Ohne Buchung der Gedeck Kaffee-Pauschale wird ein Tellergeld von 3,50 € pro Person berechnet.

4. Mobiliar & Ausstattung

  • Die komplette Bestuhlung und Möblierung wird gestellt.
  • Eigene Möbelstücke oder Mobiliar sind nicht erlaubt.
  • Alle Gegenstände werden mietweise überlassen. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Mieter zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturpreis.
  • Vasen, Glasbehälter, Steckmasse inkl. Halterungen sowie Trockenblumen in den Gestecken, gelten als Leihartikel und sind Eigentum der Festscheune Kittenhausen. Bei Mitnahme werden diese Artikel zum vollen Einkaufspreis dem Brautpaar in Rechnung gestellt.

5. Gästeanzahl & Personal

  • Die finale Personenanzahl muss spätestens 14 Werktage vor Veranstaltung vorliegen und der Agentur schriftlich mitgeteilt werden. Diese Personenanzahl gilt als Grundlage für die Abrechnung.
  • Das Personal wird von der Festscheune Kittenhausen gestellt und nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Richtwert: 1 Servicekraft pro 25 Gäste, 1–2 Barkeeper, 1 Veranstaltungsleitung.
  • Eigenes Personal ist nicht zulässig.

6. Veranstaltungsablauf & Sperrstunde

  • Sperrstunde ist um 03:00 Uhr. Gäste müssen das Gelände bis dahin verlassen.
  • Abbau durch Dienstleister ist bis 04:00 Uhr erlaubt.
  • Nach 04:00 Uhr fällt ein Nachtzuschlag von 500,00 € pro Stunde an.
  • Der Veranstalter ist verpflichtet, der Festscheune eine verbindliche Startzeit spätestens 30  Werktage vor Veranstaltung mitzuteilen.

7. Lautstärkeregelung:

Für Veranstaltungen im Innenbereich gilt eine allgemein übliche Lautstärkebegrenzung von maximal 100 dB(A). Im Außenbereich ist Musik ausschließlich als Hintergrundbeschallung zulässig und nur bis spätestens 22:00 Uhr erlaubt. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Fenster und Türen geschlossen zu halten, um die Nachtruhe einzuhalten und die Umgebung nicht zu stören.

8. Haftung & Sicherheit

  • Für Beschädigungen an Mobiliar, Einrichtung und Technik haftet der Veranstalter.
  • Offenes Feuer, Nebelmaschinen und Pyrotechnik sind untersagt (Brandschutz).
  • Der Veranstalter haftet auch für übermäßige Verschmutzungen, die über das normale Maß hinausgehen.
  • Für vergessene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  • Dekoration und Geschenke sind am Veranstaltungsabend abzubauen und mitzunehmen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.  Die Abholung von verbleibenden Utensilien, Dekorationen oder sonstige Gegenstände, die nach der Veranstaltung in der Location verbleiben, können am darauffolgenden Montag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr oder nach vorheriger Absprache abgeholt werden. Eine Abholung am Sonntag ist nicht möglich.

9. Technik & Nutzung der Räume

  • Technische Anlagen dürfen nur nach Einweisung durch das Personal genutzt werden.
  • Veränderungen (z. B. Kleben, Um- oder Einbau) sind nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig.
  • Veranstaltungsflächen dürfen nur im vorgesehenen Umfang genutzt werden.
  • Für außergewöhnliche Nutzungen kann eine Zusatzmiete berechnet werden.
  • Alle Gegenstände werden mietweise überlassen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Verbrauchsmaterial (Kerzen, Lampenöl usw.) und Gegenstände, bei denen ausdrücklich Kauf vereinbart wurde.
  • Für Mietgegenstände trägt der Mieter von der Übernahme bis zur Rückgabe die Verantwortung. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt. Exakte Mängel können erst nach vollständiger Prüfung des Mietgegenstandes ermittelt werden.
  • Für die Dauer der Veranstaltung ist der Mieter für die Sauberkeit in den vermieteten Gebäudebereichen selbst verantwortlich.
  • Eine Nachberechnung für extrem verschmutzte Ware behalten wir uns vor.
  • Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis oder Reparaturpreis in Rechnung gestellt.

10. Stornobedingungen

Schriftform & Verschiebung

  • Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
  • Bei Terminverschiebung bleibt die Anzahlung bestehen, sofern der neue Termin verfügbar ist.

Staffelung der Stornokosten

  • Bis 12 Monate vor Veranstaltung:
    Kostenfreie Stornierung möglich
  • 12–6 Monate vor Veranstaltung:
    30 % Ausfallentschädigung auf gebuchte Leistungen (ohne Personalkosten)
    Bereits geleistete Zahlung wird nicht zurückerstattet
  • 6–3 Monate vor Veranstaltung:
    40 % Ausfallentschädigung (ohne Personalkosten)
    Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet
  • Ab 3 Monate vor Veranstaltung:
    100 % des Angebotswertes werden fällig
    Bereits geleistete Zahlungen werden nicht rückerstattet und voll angerechnet

Stornierung ohne vorliegendes Angebot:
Liegt zum Zeitpunkt der Stornierung kein konkretes Angebot vor, gehen wir von einer durchschnittlichen Veranstaltungsgröße von 60 Personen aus. Der daraus resultierende, entgangene Veranstaltungswert wird pauschal mit 8.000,00 € (brutto) angesetzt und dient als Grundlage für etwaige Stornierungs- bzw. Ausfallkosten.

Haben wir für einen bestimmten Zeitraum zu Ihren Gunsten ein kostenfreies Storno-Recht vereinbart, so können auch wir binnen dieser Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn Anfragen potenzieller Dritter nach dem gebuchten Vertragsgegenstand vorliegen und Sie auf unsere Nachfrage hin auf Ihr Recht zum Storno nicht innerhalb von höchstens 10 Tagen verzichten.

Externe Dienstleister

  • Extern beauftragte Dienstleister (Catering, Technik, Musik, Deko etc.), die nicht mehr kostenfrei stornierbar sind,
  • werden zu 100 % in Rechnung gestellt.
  • Wir sind nicht verpflichtet, mit Leistungsträgern Stornierungsbedingungen auszuhandeln oder die Beauftragung der Leistungsträger mit Blick auf eine etwa mögliche Stornierung zu verzögern, soweit Sie uns nicht ausdrücklich dazu anweisen; in diesem Fall übernehmen Sie alle Risiken, die durch eine Verzögerung entstehen können.

Berechnungsgrundlage

  • Ausfallentschädigung wird auf Basis der gemeldeten Gästezahl und des zuletzt bekannten Angebots berechnet.
  • Personalkosten sind ausgenommen, sofern stornierbar.
  • Extern gebuchte Leistungen werden zusätzlich berechnet.

11. Vertragliche Hinweise & GEMA

  • Der Veranstalter (Brautpaar/Mieter) ist als Veranstalter im rechtlichen Sinne verantwortlich.
  • Dies gilt auch bei Buchung von Künstlern oder DJs über Mazani GmbH.
  • Der Veranstalter ist selbst für die Meldung und Zahlung an die GEMA zuständig, sofern Musik öffentlich dargeboten wird.
  • Mazani / Festscheune Kittenhausen ist Vermieter, nicht Veranstalter.

12. Sonstiges

  • Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  • Vorab nicht kalkulierbare Kosten (bspw. entstanden bei unvorhersehbaren Ereignissen, Zusatzbestellungen oder Kosten nach Aufwand) übernimmt der Mieter. Diese Positionen werden nach Absprache mit  im Nachgang der Veranstaltung in Rechnung gestellt.
  • Vor Beginn der Nutzung und unmittelbar nach der Durchführung wird eine Abnahme mit dem Mieter durchgeführt. Der Mieter verpflichtet sich, an diesen Abnahmen teilzunehmen. Etwaig festgestellte Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, hat der Mieter auf seine Kosten zu regulieren.
  • Die Bedienung der technischen Anlagen/Einrichtungen obliegt grundsätzlich dem Vermieter. Der Vermieter kann den Mieter in das Handling einzelner Anlagen/Einrichtungen einweisen. Sollten im Betrieb dieser Anlagen/Einrichtungen Probleme auftreten, hat der Mieter zunächst den vom Vermieter benannten Beauftragten hiervon in Kenntnis zu setzten, um den störungsfreien Betrieb wieder herzustellen.
  • Mündliche Nebenabreden zum vorliegenden Vertrag bestehen nicht. Sämtliche Absprachen bedürfen der Schriftform, sie sind andernfalls nicht gültig.
  • Gerichtsstand ist Nürnberg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.